F&Q


Alle Fragen beantwortet? Prima, wenn nicht, dann schreibt uns einfach. Wir sind bestrebt alle Fragen rund um das Thema Führerschein zu beantworten.
 

Wie viele Theoriestunden benötige ich?

Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung in der Fahrschule?

Die Mindestzahl der theoretischen Unterrichtsstunden weicht je nach Führerscheinklasse ab. Im Theorieunterricht wird Dir Wissen nach einem vorgeschriebenem Rahmenplan vermittelt. Da die Themen nicht übergreifend sind kann die Ausbildung wie bereits erwähnt jederzeit begonnen werden.

Die vorgeschriebene Mindestzahl an Theoriestunden findest du hier:

  • B und B17: 12 Doppelstunden Regelunterricht + 2 Doppelstunden Zusatzstoff für die Klasse B
  • A (begrenzt und unbegrenzt): 12 Doppelstunden Regelunterricht + 4 Doppelstunden Zusatzstoff für die Klasse A (Bei Führerscheinvorbesitz: 6 Doppelstunden Regelunterricht und 4 Doppelstunden Zusatzstoff)
  • AM: 12 Doppelstunden Regelunterricht und 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • BE: Theorie entfällt

Hierfür benötigst Du lediglich:

  • einen gültigen Personalausweis
  • die Anmeldegebühr

bei B17 zusätzlich:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Der Führerscheinantrag

Dieser wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt. Hier musst Du folgende Dinge mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Einen Sehtest (nicht älter als 6 Monate)
  • Bescheinigung über Soforthilfemaßnahmen am Unfallort
  • Biometrisches Passbild
  • Verwaltungsgebühr

Bei B17 zusätzlich:

  • Zusatzerklärung für den Führerscheinantrag
  • Kopie des Ausweises und Frührerscheines des/der Begleitperson(en)

Bei Umschreibung nichteuropäischer Fahrerlaubnis zusätzlich:

  • Originalen, gültigen ausländischen Führerschein
  • Beglaubigte Übersetzung des ausl. Führerscheins

Ihr habt alle Unterlagen zusammen, dann erledige wir den Weg zur Fahrerlaubnisbehörde für euch und geben euren Antrag ab. 

Wie viele Fahrstunden brauche ich?

Diese Frage kann im Voraus nicht beantwortet werden, da es von der Geschwindigkeit Deines Lernerfolgs abhängt, wann wir Dich zur praktischen Prüfung anmelden. Der Lernfortschritt ist sehr individuell und wir passen das Tempo und die Intensität jedem Fahrschüler an. 

Die Stufe der besonderen Ausbildungsfahrten.

Was vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, sind besondere Ausbildungsfahrten. Diese sind:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit („Die Dämmerungsfahrt“)

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