Die Mindestzahl der theoretischen Unterrichtsstunden weicht je nach Führerscheinklasse ab. Im Theorieunterricht wird Dir Wissen nach einem vorgeschriebenem Rahmenplan vermittelt. Da die Themen nicht übergreifend sind kann die Ausbildung wie bereits erwähnt jederzeit begonnen werden.
Die vorgeschriebene Mindestzahl an Theoriestunden findest du hier:
Hierfür benötigst Du lediglich:
bei B17 zusätzlich:
Dieser wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt. Hier musst Du folgende Dinge mitbringen:
Bei B17 zusätzlich:
Bei Umschreibung nichteuropäischer Fahrerlaubnis zusätzlich:
Ihr habt alle Unterlagen zusammen, dann erledige wir den Weg zur Fahrerlaubnisbehörde für euch und geben euren Antrag ab.
Diese Frage kann im Voraus nicht beantwortet werden, da es von der Geschwindigkeit Deines Lernerfolgs abhängt, wann wir Dich zur praktischen Prüfung anmelden. Der Lernfortschritt ist sehr individuell und wir passen das Tempo und die Intensität jedem Fahrschüler an.
Was vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, sind besondere Ausbildungsfahrten. Diese sind:
© Copyright. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.