An dieser Stelle erhältst Du einen beispielhaften Überblick über den Ablauf zum Erwerb eines Führerscheins. Der Ablauf lässt sich in 5 Schritte gliedern. Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
1. Antrag auf Erteilung des Führerscheins nach erfolgter Anmeldung
Nach Anmeldung in unserer Fahrschule erhältst Du ein Antragsformular zur Erteilung der Fahrerlaubnis.
Diesen Antrag füllst Du aus und wir geben ihn für Dich ab. Wir unterstützen Dich gern bei Deinen behördlichen Fragen. Solltest Du das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ist der Antrag von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Das ersteHilfe Paket ist bei uns im Grundbetrag bereits enthalten.
Für die Bearbeitung des Antrages erhebt die Fahrerlaubnisbehörde eine Gebühr, welche bequem per Post zu Dir nach Hause kommt.
2. Theoretische Ausbildung
Der Theorieunterricht ist in Themen zu 90 Minuten aufgeteilt. Jedes Thema ist in sich abgeschlossen, sodass mit einem beliebigen Thema begonnen werden kann. Für den Führerscheinersterwerb müssen 12 Themen Grundwissen besucht werden. Besitzt Du bereits eine Fahrerlaubnis, werden nur 6 Themen benötigt. Hinzu kommt das spezifische Wissen für die Klassen B, BF 17, AM mit 2 Themen und für die Klassen A1, A2 und A mit 4 Themen.
Wo finde ich die Termine und Zeiten?
Eine Terminübersicht findest Du unter dem Punkt Theorie und Anmeldung oder als persönlicher Kontakt am Telefon unter: 03923/3509228. Wir sind von Montag bis Freitag von 8-18 Uhr jederzeit für Euch erreichbar.
Die aktuellen Zeiten findest Du zusammengefasst in userem Online-Kalender.
Begleitend zum Theorieunterricht erhältst Du bei uns immer das aktuelle Lehrmaterial. Wir haben Lehrmaterial als LarnApp von Degener, da sind alle offiziellen Fragen der DEKRA enthalten und somit erlebst Du keine bösen Überraschungen in der theoretichen Prüfung. Du kannst die App überall dort nutzen, wo Du einen Internetzugang hast.
Der Theorieunterricht hat eine Gültigkeit von 2 Jahren, d. h., dass Du ab Beendigung des letzten Themas 2 Jahre Zeit hast, die theoretische Prüfung abzulegen.
3. Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die Genehmigung des Fahrerlaubnisantrages entspricht der Prüfgenehmigung und Du erhältst eine Bewerbernummer, die Dich eindeutig identifiziert. Die erteilte Prüfgenehmigung ist ein Jahr gültig. Um die theoretische Prüfung ablegen zu können, muss die dafür anfallende Gebühr an uns gezahlt werden und wir leiten das an die DEKRA unter Angabe Deiner Bewerbernummer weiter (die Überweisungsdaten erhältst Du in unserer Fahrschule). Ab dem Datum der Überweisung dauert es 3 Tage, bis Du Deine theoretische Prüfung bei der DEKRA ablegen kannst.
Solltest Du die theoretische Prüfung nicht auf Anhieb bestehen, kann sie erst nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen erneut abgelegt werden. Die Prüfungsgebühr muss in dem Fall erneut an uns überwiesen werden.
4. Praktische Ausbildung
Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten. Wir empfehlen Dir jedoch, pro Termin 2 Fahrstunden zu absolvieren, d. h. 90 Minuten am Stück zu fahren. Die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Es gibt Übungs- und Sonderfahrten. Bei letzteren ist die zu absolvierende Anzahl gesetzlich vorgeschrieben. Wie viele Sonderfahrten absolviert werden müssen, erfährst Du hier:
Das sind genau zwölf Übungsstunden, davon fünf Überland, vier auf der Autobahn und drei bei Nacht. Diese Sonderfahrten sollen Dich auf besondere Fahrsituationen vorbereiten. Denn auf der Autobahn oder Landstraße ist das Fahren ganz anders als in der Stadt – vor allem, was die Geschwindigkeit angeht. Das gleiche gilt auch für das Autofahren im Dunkeln. Du musst Dich stärker konzentrieren, aufmerksamer sein und Dich nicht von den Scheinwerfern der entgegenkommenden Autos ablenken lassen. All diese Fahrsituationen muss man als Fahrschüler ein paar Mal erlebt haben, um sicher damit umgehen zu können.
5. Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Um die praktische Prüfung ablegen zu können, muss die dafür anfallende Gebühr direkt uns gezahlt werden und wir leiten das an die DEKRA unter Angabe Deiner Bewerbernummer weiter (gleiche Überweisungsdaten wie bei der Theorieprüfung, die Du auch in unserer Fahrschule erhältst). Ab dem Datum der Überweisung dauert es 3 Tage, bis Du Deine praktische Prüfung bei der DEKRA ablegen kannst.
Die praktische Prüfung beginnt auf dem Gelände der EDEKA Gruppe in Zerbst. Die Dauer beträgt 55 Minuten. Ausgenommen davon sind die Klassen A, A1 und A2, hier beträgt die Prüfungsdauer 70 Minuten. Die Prüfungsstrecke wird vom Prüfer festgelegt.
Hast Du die Prüfung erfolgreich absolviert, erhältst Du einen vorläufigen Führerschein oder eine Prüfbescheinigung (BF 17). Je nachdem, wie Du Dich beim Antrag entschieden hast, wird Dir der Führerschein zugeschickt oder Du musst ihn in der Fahrerlaubnisbehörde abholen. Wenn Du Dich dafür entschieden hast den Führerschein abzuholen, dann bekommst du nur eine Prüfbestätigung, mit der du zwar auch fahren darfst; allerdings befristet. Deinen Führerschein solltest du also unverzüglich abholen.
Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie erst nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen wiederholt werden. Die Prüfgebühr wird in diesem Fall erneut fällig.
Wenn Ihr noch Fragen habt immer her damit - Euer Team der Fahrschule Spurtreue GmbH.
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