Der Traum vom Motorrad fahren - Easy Rider feeling

 

2 Tage - 2 Räder - Unendliche Freiheit 

 

 

Die B Erweiterung auf 196 = B196 mit dem PKW Führerschein - Motorrad fahren ohne Prüfungen.

 

Wir schreiben das Jahr 2020, seit jeher können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. 

 

Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet

Die Berechtigung wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert.

Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Motorrad fahren mit der PKW Fahrerlaubnis 
-B196-

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